05.10.2011
Fibu, Rewe und Controlling

Elektronischer Rechnungsverkehr

Weg frei für elektronische Rechnungen

Kommentar von Dr. Markus Müller, Leiter Marketing der E-Integration GmbH


Der Bundesrat hat Anfang Juli völlig überraschend das Steuervereinfachungs­gesetz gekippt. Deshalb wird vom Finanzamt nicht wie ursprünglich vorgesehen der simple elektronische Rechnungsversand per E-Mail anerkannt, also der Rechnungsversand ohne den Aufwand für EDI-Verfahren oder digitale Signatur.
Damit haben die Politiker die größte Hemmschwelle im elektronischen Rechnungsverkehr erhöht statt erniedrigt, denn die liegt in der fortwährenden Unsicherheit, was von den Finanzbehörden tatsächlich anerkannt wird. Insofern ist die Entscheidung des Bundesrates, auch wenn sich diese Entscheidung nicht auf den elektronischen Rechnungsversand bezog, kein gutes Signal.

Wir empfehlen die Nutzung der qualifizierten elektronischen Signatur (QES). Sie bietet sowohl aktuell wie auch künftig vollkommene Rechts- und Revisionssicherheit. In § 14 (3) UStG wird die QES explizit genannt. Die geringen laufenden Kosten liegen um mindestens 80 Prozent unter den Kosten im Vergleich zu nicht elektronischen Verfahren. Insofern rechnet sich auch eine zweistufige Migration mit der qualifizierten elektronischen Signatur als Zwischenschritt.

Mit der QES kann jeder Unternehmer sofort handeln und ist in jedem Fall auch lang­fristig auf der rechtlich sicheren Seite. Selbstverständlich lassen sich auch Ver­fahren wie „EDI mit Vertrag“, die heute als ­Alternative in der Rechtsprechung ange­-führt wird, rechts- und revisionssicher gestalten. Dies erfordert auf allen Seiten jedoch mehr Kenntnisse und Engagement. Dafür sind dann die laufenden Kosten nochmals geringer.


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