Mehr Zeit für die E-Bilanz
Wohl erst ab 2014 Pflicht: die elektronische Übermittlung der Bilanzdaten an das Finanzamt

Ursprünglich einmal mit dem Steuerbürokratieabbaugesetz von 2008 lanciert, wollte der Finanzminister die E-Bilanz nach einer ersten Terminverschiebung für alle nach dem 31. Dezember 2011 beginnenden Geschäftsjahre verpflichtend machen. Das Ziel: Die elektronische Übermittlung der Steuerbilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung soll das Besteuerungsverfahren für die Finanzverwaltung (nicht aber für die Unternehmen!) effizienter gestalten.
Eigentlich sollten Unternehmen also für Geschäftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2010 beginnen, erstmals ihre E-Bilanz ans Finanzamt schicken. Das ist Geschichte. Der aktuelle Entwurf von Anfang Juli sieht vor, dass die E-Bilanz erst für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2012 beginnen, elektronisch übermittelt werden muss.
Also ist der größte Druck aus dem Thema heraus, denn bei kalendergleichen Wirtschaftsjahren muss die E-Bilanz erstmals für das Jahr 2013 erstellt und folglich erst im Jahr 2014 elektronisch übermittelt werden. Eingereicht werden kann entweder ein handelsrechtlicher Jahresabschluss mit Überleitungsrechnung oder eine eigenständige Steuerbilanz. Die Finanzverwaltung hat Umfang und Struktur der zu übermittelnden Daten in einem amtlichen Datensatz („Taxonomie“) festgelegt.
Das klingt nicht nur kompliziert, sondern ist es auch. Deshalb wurden die technischen Rahmenvorgaben zur Übermittlung der E-Bilanz sowie die Taxonomie im Frühjahr in einem Pilotprojekt getestet. Ziel war es zu erkennen, inwieweit noch Anpassungen für eine Übermittlung der E-Bilanz im Massenverfahren notwendig sind.
Ein Ergebnis ist jetzt die Verschiebung der E-Bilanz um ein weiteres Jahr. Immerhin reagiert der Finanzminister zeitnah auf die wachsende Kritik der letzten Wochen. Das darf aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass der Umfang der Anforderungen für die Unternehmen bestehen bleibt. Die Geschäftsführung und der Leiter des Rechnungswesens haben nur Zeit gewonnen, gemeinsam mit dem Steuerberater und der IT-Abteilung die Software und die Abläufe auf die E-Bilanz vorzubereiten. Wertvolle Zeit, die es zu nutzen gilt.
Die Arbeiten sind so umfangreich, dass die Deutschsprachige SAP-Anwendergruppe (DSAG) jetzt einen eigenen Arbeitskreis Steuern gegründet hat, der steuerliche Fragen in Bezug auf Prozesse, Branchen und Technologien über alle SAP-Module hinweg klären soll und auch die Einführung der E-Bilanz und ihre technische Umsetzung behandelt.
„Der Arbeitskreis Steuern soll sich als zentraler Ansprechpartner für die deutsche Finanzverwaltung etablieren und als kompetenter Vertreter der Kundenposition gegenüber SAP auftreten“, beschreibt Henning Burlein, Sprecher dieses Arbeitskreises, die Zielsetzung der Kunden des größten deutschen Software-Anbieters. Es werde hauptsächlich um die Abbildung von inländischen Steuern wie Umsatzsteuer und Lohnsteuer in SAP-Modulen gehen. Darüber hinaus solle auch die technische Unterstützung durch das SAP-System bei der Erfüllung der Anforderungen der inländischen Finanzbehörden bei grenzüberschreitenden Geschäftsvorfällen wie Verrechnungspreise im internationalen Konzernverbund im Fokus stehen.
„Die Systemumstellung im Zuge der E-Bilanz ist ein zeitintensiver Vorgang für Unternehmen und ihre Mitarbeiter“, mahnt auch Dr. Jochen Wiechen, Vorstand der Berliner Datango AG. „Schnell kann man sich ohne entsprechende Vorbereitung verzetteln, weil beim Praxiseinsatz plötzlich unerwartete Probleme auftauchen oder schlichtweg das Erlernen der fremden Systeme zu viel Zeit beansprucht.“ Er empfiehlt, die künftigen Prozessabläufe rechtzeitig zu trainieren, um diese Stolpersteine aus dem Weg zu räumen. Die vehemente Kritik an den vielen Mussfeldern und dem hohen Gliederungsumfang der Taxonomie hat das Finanzministerium bisher nur teilweise berücksichtigt.
Der neue Entwurf enthält, zumindest was die Nutzungsmöglichkeit von Auffangpositionen anbelangt, eine klarstellende Regelung: „Ein Steuerpflichtiger, der eine durch Mussfelder vorgegebene Differenzierung für einen bestimmten Sachverhalt nicht aus der Buchhaltung ableiten kann, kann zur Sicherstellung der rechnerischen Richtigkeit für die Übermittlung der Daten alternativ die Auffangpositionen nutzen.“ Auf diese Weise lässt sich häufig ein sonst umfangreicher Eingriff in das Buchungsverhalten vermeiden.
Offenbar haben viele fest mit einer erneuten Verschiebung gerechnet, denn gemäß einer aktuellen Umfrage der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BDO hat bislang nur rund ein Viertel aller befragten Unternehmen überhaupt mit den umfangreichen Umstellungsmaßnahmen für die Ausweitung des Elster-Verfahrens der Finanzämter begonnen. „Zum jetzigen Zeitpunkt fühlen sich nur drei Prozent aller Unternehmen ausreichend über die Anforderungen informiert, während 67 Prozent noch erheblichen Informationsbedarf haben“, betreibt Sebastian Koch, Leiter der Arbeitsgruppe E-Bilanz bei der BDO, Ursachenforschung.
„Steuerbegünstigte Körperschaften können sich sogar noch bis 2015 auf die Anforderungen vorbereiten“, weist BDO-Experte Koch auf ein weiteres aktuelles Detail hin. Für steuerbegünstigte Körperschaften, juristische Personen des öffentlichen Rechts mit Betrieben gewerblicher Art und in Fällen in- oder ausländischer Betriebsstätten verschiebt sich die erstmalige verpflichtende Übermittlung der E-Bilanz sogar auf Wirtschaftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2014 beginnen.
„Die Verpflichtung zur Übermittlung bleibt grundsätzlich bestehen, es wird aber nicht beanstandet, wenn in einer Übergangszeit noch Bilanzen in Papierform eingereicht werden“, so Koch weiter. „Wer auf wesentliche Erleichterungen oder Ausnahmen gehofft hat, wurde mit diesem BMF-Schreiben enttäuscht“, sagt Koch. „Die Umstellungsmaßnahmen sollten nun konsequent weiterbetrieben werden, um dennoch rechtzeitig fertig zu werden, denn die Anforderungen sind keineswegs geringer geworden.“ Zu den Verlierern der E-Bilanz zählt Koch die Personengesellschaften und damit den Mittelstand: „Hier sind für jeden einzelnen Gesellschafter Daten an die Finanzbehörde zu übermitteln. Erleichterung sieht eigentlich anders aus!“
Bildquelle: © Gerd Altmann/Pixelio
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