Gesetzliche Regelungen
Compliance bei GDPdU und E-Bilanz
Gesetzliche Regeln zur GDPdU und zur E-Bilanz zwingen Unternehmen zum Umdenken.

Seit Inkrafttreten der GDPdU bereits im Jahr 2002 sind Unternehmen verpflichtet, steuerrelevante Daten digital für die Betriebsprüfung vorzuhalten. Die Frage, welche Daten steuerrelevant sind, ist aber bis heute nicht abschließend geklärt. Mit der Einführung der E-Bilanz sind nun alle Unternehmen verpflichtet, ihre Bilanz elektronisch an das Finanzamt zu übermitteln. Auch hier sind noch viele Fragen offen.
Deshalb arbeiten die beiden Softwarehäuser Plaut und hsp seit dem letzten Jahr in Projekten zusammen, um Unternehmen bei der Erfüllung dieser gesetzlichen Vorgaben zu unterstützen (Stichwort: „Compliance“). Dazu gehören:
- die Archivierung von Daten aus produktiven SAP-Systemen, um diese zu entlasten (ILM),
- die Archivierung von Daten, um alte ERP-Systeme abzuschalten und
- Tools zur Datenbereitstellung bei Betriebsprüfungen und für den Versand der E-Bilanz.
Die hsp Handels-Software-Partner GmbH aus Norderstedt hat die GDPdU-konforme Archivierungssoftware Opti.List entwickelt, die bereits bei über 120 Firmen im Einsatz ist.
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